Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Fröch-Fleisch GmbH vom 21. Jänner 2011
1) Allgemeines
Die untenstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Aufträge der Firma Fröch-Fleisch GmbH. Neunkirchner-Straße 63, 2700 Wiener Neustadt. Im Falle entgegenstehender Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners haben diese nur dann Gültigkeit wenn von den gegenständlichen Bedingungen ausdrücklich schriftlich abgegangen wurde. Für weitere Lieferungen und Folgegeschäfte haben die nachstehenden Bedingungen auch Gültigkeit, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Alle Abweichungen bedürfen der Schriftform.
Das bei uns festgestellte Gewicht der Ware ist maßgebend. Es können nur Fleischrechnungen akzeptiert werden die mit unseren Einkaufslieferscheinen gleichlautend sind.
2) Gefahrtragung und Lieferfristen
Mit der Absendung der Ware ab Werk, geht die Gefahr auf den Käufer über. Transportrisiko und Gewichtsverlust während des Transportes gehen zu Lasten des Verkäufers. Falls die Absendung der versandbereiten Ware ohne unser Verschulden nicht möglich ist, oder seitens des Käufers nicht gewünscht wird, können wir – bei freier Kapazität – die Lagerung der Ware auf Kosten des Käufers vornehmen, wodurch die Lieferung erbracht und die Gefahr als übergegangen gilt. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer Umstände, wie alle Fälle höherer Gewalt, wozu auch behördliche Eingriffe und Arbeitskonflikte zählen. Die vorgenannten Umstände berechtigen uns, nach Wahl zum Rücktritt oder zur Verlängerung der Lieferfristen.
Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig.
Falls bei Vertragsabschluss eine Entschädigung für Lieferverzug (Konventionalstrafe) vereinbart wurde, wird diese nur dann geleistet, wenn dem Käufer ein nachweisbarer Schaden in Höhe der Konventionalstrafe erwachsen ist. Schadenersatzansprüche wegen von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung, sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
3) Gewährleistung
Mängelrügen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich nach Erhalt der Sendung schriftlich erhoben und begründet werden.
Die gelieferte Ware ist nach Erhalt sofort zu überprüfen und sachgemäß zu lagern. Die Lagerung der Ware hat entsprechend der von uns angegebenen Lagerbedingungen zu erfolgen. Dabei bedeutet:
* Gekühlt lagern: Lagerung der Ware in Kühlräumen oder Kühlgeräten bei einer Temperatur von + 1°C bis + 3°C
* Kühl lagern: Lagerung an einem kühlen, trockenen Ort bei einer Temperatur bis + 18°C
* Tiefgekühlt lagern: Lagerung an einem entsprechenden Ort, Tiefkühlgerät oder Kühlraum, bei mindestens – 18°C oder darunter.
Falls die Ware nicht nach diesen Richtlinien gelagert wird, erlischt jede Gewährleistung. Eine Warenrücksendung wird von uns nur übernommen, wenn vorher eine begründete Mängelrüge erstattet und wir das Einverständnis für die Rücksendung schriftlich erteilt haben.
Falls von uns eine Ware als mangelhaft geliefert anerkannt wird, sind wir berechtigt nach unserer Wahl entweder Ersatzlieferung in angemessener Nachfrist zu leisten, oder eine Gutschrift am Fakturenbetrag der mangelhaften Ware zu erteilen.
Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche die über den Fakturenwert hinausgehen sowie für Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
Für Mängel an Waren die nicht von uns erzeugt sind, haften wir dem Kunden gegenüber nur insoweit, als der Vorlieferant oder Hersteller uns gegenüber haftet. In diesem Falle sind wir auch berechtigt, dem Warenempfänger unsere Ansprüche gegenüber dem Vorlieferanten abzutreten und sind in einem solchen Falle von jeglicher Haftung frei.
Bei behördlichen Beanstandungen oder bei Probeziehungen durch die Lebensmittelpolizei, ist der Kunde verpflichtet Gegenproben zu begehren. Diese Gegenproben hat der Kunde sofort einzufrieren und uns zu benachrichtigen. Eine Nichtbeachtung dieser Obliegenheit macht den Kunden uns gegenüber schadenersatzpflichtig.
4) Zahlungsbedingungen
Unsere Preise sind Nettopreise, zahlbar und fällig nach Erhalt der Faktura ohne jeden Abzug. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Bank übliche Verzugszinsen (zuzüglich MwSt.) des aushaftenden Betrages zu begehren.
Anfallende Mahnkosten (€ 10,– erste Mahnung: € 20,– zweite Mahnung: € 30,– dritte Mahnung, jeweils zuzüglich Ust) gehen zu Lasten des Kunden, dasgleiche gilt für sämtliche vorprozessualen Kosten wie Einschaltung eines Inkassobüros und dgl.
Der Käufer ist nicht berechtigt wegen erhobener Gewährleistungsansprüche oder sonstiger Gegenansprüche, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
Bei Zahlungsverzug oder sonstiger Umstände deren Beurteilung unserem Ermessen obliegt, sind wir berechtigt Lieferungen nur gegen Bar- oder Vorauszahlung zu tätigen.
Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind wir berechtigt unsere Forderungen auch gegenüber dem jeweiligen Geschäftsführer geltend zu machen. Die Haftung des Geschäftsführers bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aufrecht.
5) Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand bzw. am Veräußerungserlös vor. Der Eigentumsvorbehalt geht durch Verarbeitung, Vermischung in welcher Form auch immer, nicht unter. Solange die Ware nicht bezahlt ist, ist der Veräußerungserlös wie Fremdgeld, treuhändig zu verwahren. Der Zugriff Dritter (Exekution usw.) auf die in unserem Eigentum stehenden Waren oder deren Erlös ist uns unverzüglich zu melden.
6) Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist 2700 Wiener Neustadt, es gilt Östereichisches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen unberührt und sind so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass damit der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht wird. Dies gilt auch für in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich erwähnte Vorgänge und Umstände.